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Man muss nicht mehr blind sein…
um gegen Vorlage seines Schwerbehindertenausweises in deutschen Zügen einen etwaigen Bordzuschlag beim Ticketkauf erlassen zu bekommen.
Die EU-Fahrgastrechteverordnung macht es möglich: Befreit sind alle schwerbehinderten Menschen, die ihren Ausweis vorzeigen können, unabhängig von der Art ihrer Behinderung. So will es Anhang A, Ziffer 2.5. der Verordnung und die Deutsche Bahn AG als größter Schienenverkehrsanbieter des Landes hat diese Brüsseler Vorgaben bereits in ihre internen Richtlinien übernommen.
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